INFOTHEK
Wer Parkplätze für Elektroautos in einem Hinterhof bauen möchte, braucht dafür eine Baugenehmigung. Diese kann wegen des baurechtlichen Gebots der Rücksichtnahme auch versagt werden, denn auch bei Parkplätzen nur für Elektrofahrzeuge kann es nachts zu unzumutbarem Lärm für die Anwohner kommen. So entschied das Verwaltungsgericht Berlin (Az. 13 K 184/19).
Eine Grundstückseigentümerin hatte eine Baugenehmigung für fünf Parkplätze mit zwei Elektroanschlüssen beantragt. Diese sollten im Hinterhof eines mehrgeschossigen Berliner Hauskomplexes entstehen, in dem sich überwiegend Wohnungen befinden. Wegen der Schallimmissionen, die auch von Elektrofahrzeugen ausgehen, wurde die Baugenehmigung jedoch nicht bewilligt.
Das Gericht wies die Klage der Frau ab. Zwar würden von den Elektroautos keine störenden Fahrgeräusche ausgehen. Nach mehreren gerichtlich eingeholten Gutachten könnten aber die Geräusche des Türen- und Kofferraumschlagens die zulässigen nächtlichen Lärm-Werte überschreiten. Eine Auflage, lautes Türenschlagen nachts zu vermeiden, sei bei lebensnaher Betrachtung nicht umsetzbar.
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